Nach dem vorzeitigen Saisonabbruch beschloss die Volleyball Bundesliga nun die Verschiebung der Lizenzfristen für die Saison 2020/21 und informierte dazu am 18.03.2020 wie folgt:
„Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hat der Vorstand der Volleyball Bundesliga (VBL) eine Änderung des Lizenzstatuts und damit eine Verschiebung der Lizenzierungsfristen für die Saison 2020/21 beschlossen.
Die Entscheidung soll den Vereinen die Möglichkeit eröffnen, sich mit angemessenem Abstand zur aktuellen Krisensituation an bestehende und mögliche neue Partner zu wenden.
Die Frist für den Lizenzantrag der 1. und 2. Bundesliga wird vom 15. April (1. Liga) bzw. 2. Mai (2. Liga) einheitlich auf den 15. Mai verschoben.
Die Fristen für die wirtschaftliche Lizenzierung in der 1. Bundesliga werden vom 15. April auf den 1. Juni sowie vom 30. Juni auf den 31. Juli verschoben.
Zudem müssen die Unterlagen der wirtschaftlichen Lizenzierung in der 2. Bundesliga nicht bis zum 2. Mai, sondern erst bis zum 15. Juni eingereicht werden.
Der VBL-Vorstand behält sich vor, die Fristen und inhaltlichen Anforderungen für die wirtschaftliche Lizenzierung je nach Entwicklung der Krisenlage erneut anzupassen und längere Fristen zu gewähren.“ (Quelle: Volleyball Bundesliga)