Autor: TeamSportSachsen
Das sächsische Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung eine Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, welche die bisherige Corona-Notfall-Verordnung ablöst. Sie tritt am 4. März 2022 in Kraft und gilt aufgrund der dann auslaufenden rechtlichen Grundlage im Infektionsschutzgesetz des Bundes bis einschließlich 19. März 2022.
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung ist die Nutzung von Sportstätten im Innenbereich mit 3G-Nachweis möglich. Im Außenbereich ist kein Nachweis mehr erforderlich.
Für sämtliche Sportveranstaltungen mit höchstens 1.000 gleichzeitigen Teilnehmer/innen entfallen künftig Auslastungsbegrenzungen und es muss lediglich ein Nachweis aller Besucher/innen nach der 3G-Regel erbracht werden.
Sportgroßveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucher/innen können unter 2G-Bedingungen im Innenbereich mit bis zu 60 Prozent der Höchstkapazität, höchstens jedoch bis 6.000 Personen durchgeführt werden. Im Außenbereich sind bis zu 75 Prozent der Höchstkapazität, höchstens jedoch 25.000 Personen möglich. Darüber hinaus gibt es für Sportgroßveranstaltungen auch die Option, die 3G-Regelung anzuwenden, wenn die Kapazität nur bis maximal 50 Prozent ausgelastet wird.
Es entfällt in allen drei Modellen die Maskenpflicht am Platz.
Karsten Günther, Sprecher der Initiative und Geschäftsführer des SC DHfK Leipzig: “Endlich haben wieder alle Sportfans in Sachsen die Möglichkeit, ihr Team live beim Spiel anzufeuern! Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt hin zur Normalität auf den wir lange hingearbeitet haben. Wir sind dankbar für diese Entscheidung.”