Die Volleyball Bundesliga (VBL) stellt sich für die Zukunft neu auf. Wie die VBL bekanntgab, hat eine außerordentliche Bundesligaversammlung am Samstag mit großer Mehrheit eine umfassende, zukunftsorientierte Strukturreform beschlossen. Die VBL wird ab Juli 2021 von einer dreiköpfigen hauptamtlichen Geschäftsführung geleitet. Die Stärkung der Arbeitskreise der einzelnen Ligen sowie die Einrichtung eines achtköpfigen Aufsichtsrats sind weitere Kernelemente der neuen Satzung.
Die verabschiedete Strukturreform umfasst sowohl die Vereinigung aller Bundesligisten, der Volleyball Bundesliga e.V. (VBL), als auch die 100-prozentige Tochtergesellschaft Volleyball Bundesliga (VBL GmbH). Der Verein wurde bislang von einem elfköpfigen ehrenamtlichen Vorstand geführt. An seine Stelle tritt ein dreiköpfiger Vorstand, der personenidentisch mit der zukünftig ebenfalls mehrköpfigen Geschäftsführung der VBL GmbH sein soll.
„Wir tragen damit den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung“, erläutert VBL-Präsident Michael Evers die Veränderungen. „Der Verein nimmt infolge der Aufgabenverlagerung in die VBL GmbH sowie zahlreicher gesetzlicher Änderungen nur noch Kernfunktionen wahr.“
VBL-Geschäftsführer Klaus-Peter Jung, der zum 30. Juni 2021 in den Ruhestand gehen wird, ergänzt: „Die wesentlichen Aufgaben der Organisation, Entwicklung und Vermarktung der Bundesligen liegen bei der VBL GmbH. Wir wollen diese vielfältigen, stark differenzierten Anforderungen in der Zukunft mit einer mehrköpfigen Geschäftsführung bearbeiten.“
Rüdiger Hein begleitet die Strukturreform als Vizepräsident Recht. „Nach der Gründung der VBL als eigenständige Ligaorganisation im Jahr 2006 können wir stolz auf eine stetige Weiterentwicklung unserer Clubs und des VBL-Centers in den letzten 15 Jahren sein“, sagt Hein. „Mit der Reform schaffen wir zeitgemäße Strukturen, um auch für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Es gibt eine klare Trennung zwischen der operativen und strategischen Ebene sowie schlanke und effiziente Entscheidungswege.“
Mitglieder der VBL sind aktuell (Saison 2020/21) 77 Vereine in den 1. und 2. Bundesligen. Ihre Mitwirkung an der Gestaltung der Bundesligen wird zukünftig gestärkt. Neben der Bundesligaversammlung, die u.a. weiterhin für die Beschlussfassung der Satzung und des Lizenzstatuts sowie die politisch-strategische Ausrichtung der VBL zuständig ist, werden die unterjährigen Arbeitskreise der einzelnen Ligen zukünftig eine größere Kompetenz haben. Dazu gehört die Beratung von Angelegenheiten der jeweiligen Bundesliga, insbesondere Angelegenheiten, die die Durchführung des Spielbetriebs, die Lizenzierung, die Nachwuchsarbeit, die Rechteverwertung sowie die strategische Ausrichtung der jeweiligen Liga betreffen. Es gibt in der VBL für die 1. Bundesliga Frauen, 1. Bundesliga Männer, 2. Bundesliga Frauen, 2. Bundesliga Männer insgesamt vier Arbeitskreise.
Die Bundesligaversammlung wählt zukünftig einen achtköpfigen Aufsichtsrat, der die Arbeit des Vereinsvorstands sowie der Geschäftsführung der VBL GmbH überwacht. Der Aufsichtsrat ist ebenfalls für die Bestellung und Abberufung von Vorstand und Geschäftsführung verantwortlich. Der Fokus liegt darüber hinaus auf der strategischen Arbeit und dem Ausbau des Netzwerks, um die VBL stärker mit anderen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Akteuren zu verbinden. Für die Besetzung des Aufsichtsrats hat die VBL eine Findungskommission eingesetzt.
Umgesetzt wird die Strukturreform mit Beginn der neuen Saison 2021/22. Die Amtsperiode des amtierenden Vorstands endet mit der ordentlichen Bundesligaversammlung im Juni 2021, an dessen Ende auch der langjährige VBL-Geschäftsführer Jung in den Ruhestand geht.
Der Text wurde ursprünglich von der Volleyball Bundesliga (VBL) veröffentlicht.